Der Ausschuss für Finanzdienstleistungen des US-Repräsentantenhauses hat den dritten Entwurf des Stablecoin-Gesetzes vorgelegt, der von seinem Vorsitzenden, dem Abgeordneten Patrick McHenry, vorgelegt wurde. Der neueste Entwurf des Gesetzentwurfs ist parteiübergreifend und enthält einzelne Vorschläge republikanischer und demokratischer Ausschussmitglieder.
Der Gesetzentwurf mit dem Titel „Der Weg in die Zukunft digitaler Vermögenswerte: Lesbarkeit des digitalen Asset-Ökosystems verbessern“ wurde erstmals am 8. Juni vorgelegt und wird voraussichtlich bei der bevorstehenden Anhörung des Ausschusses am 13. Juni erörtert.
Die neueste Version des Gesetzentwurfs sieht vor, dass die Federal Reserve als Hauptregulierungsbehörde die Aufgabe hat, die Anforderungen für die Ausgabe von Stablecoins festzulegen. Gleichzeitig zielt der Gesetzentwurf jedoch darauf ab, den staatlichen Regulierungsbehörden die Befugnis zu geben, die Unternehmen zu überwachen, die die Token ausgeben.
In dem Gesetzentwurf werden außerdem Gesetze darüber erörtert, wer Stablecoins ausgeben darf und welche Anforderungen an einen Anlage-Stablecoin gestellt werden. Sollte die Rechnung vorgelegt werden, wäre sie die erste umfassende Information zur Überwachung und Durchsetzung der Stablecoin-Märkte in den USA. Der Gesetzentwurf schlägt außerdem ein zweijähriges Moratorium für besicherte Stablecoins ab dem Inkrafttretensdatum vor.
Wenn der Gesetzentwurf vom Ausschuss verabschiedet und vom US-Repräsentantenhaus und dem Senat verabschiedet wird, kann er das erste Beispiel für Kryptogesetze in den Vereinigten Staaten sein.
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Das neueste Modell räumt der Bundesregulierungsbehörde im Vergleich zum früheren Modell außerdem einige weitere Befugnisse ein. Diese Befugnisse verkörpern die Möglichkeit, in Notfällen gegenüber staatlich regulierten Emittenten einzugreifen. Bei Bedarf hätten die Staaten sogar das Recht, ihre Aufsichtsaufgaben an die Bundesaufsichtsgesellschaft zu delegieren.
Die frühere Version des Gesetzentwurfs vom 24. April konzentrierte sich auf Stablecoin-Fonds und nicht auf die Überwachung anderer Elemente der Märkte für digitale Vermögenswerte, wie Depotbanken und algorithmische Stablecoins. Die neueste Version des Gesetzentwurfs ist prägnanter und räumt den Gesetzgebern der Bundesstaaten auch besondere Befugnisse ein.
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